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Die freie Arztwahl gilt für alle ambulanten Behandlungen in der Umgebung des Wohn- und/oder Arbeitsortes. Ausgenommen sind da die Alternativ-Versicherungsmodelle (HMO- und Hausarztmodell).   Bei der stationären Behandlung gibt es die Möglichkeit der freien Arztwahl nur beim Belegarztspital (nach Liste) oder mit einer Zusatzversicherung Privat- oder Halbprivat. In Ausnahmefällen – z.B. bei totaler Ablehnung – kann der Arzt auch im Spital gewechselt werden.

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