Arztwahl
Die freie Arztwahl gilt für alle ambulanten Behandlungen in der Umgebung des Wohn- und/oder Arbeitsortes. Ausgenommen sind da die Alternativ-Versicherungsmodelle (HMO- und Hausarztmodell). Bei der stationären Behandlung gibt es die Möglichkeit der freien Arztwahl nur beim Belegarztspital (nach Liste) oder mit einer Zusatzversicherung Privat- oder Halbprivat. In Ausnahmefällen z.B. bei totaler Ablehnung kann der Arzt auch im Spital gewechselt werden.