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Obligatorische Versicherung für alle Personen mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in der Schweiz. Die Leistungen werden durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt und sind bei allen Versicherungen gleich.   Die Versicherer müssen jeden Antragssteller in eine Grundversicherung aufnehmen für Leistungen bei Krankheit und Unfall (Unfall ist nur nötig, wenn  der Antragssteller nicht in einer anderen Unfallversicherung abgedeckt ist)

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