Sprechzimmer logo

Hier ist die Informationspflicht des Leistungserbringers (Arzt, Therapeut etc.) gegenüber dem Patienten gemeint. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, den Patienten über Leistungen der Grundversicherung aufzuklären.

MySana
Gesundheit selber in die Hand nehmen
Bildung, Wissenstests, Risikoschätzung