Kostenneutralität
Kostenneutralität bedeutet, dass sich während der Einführungsphase von TARMED die durch die KVG-Versicherer bezahlten Brutto-Kosten aus der Grundversicherung für die ärztliche Behandlung in der Praxis und ambulant in den Spitälern pro Kopf der Versicherten und pro Zeiteinheit gegenüber dem festgesetzten Basisjahr nicht verändern dürfen.