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Kostenneutralität bedeutet, dass sich während der Einführungsphase von TARMED die durch die KVG-Versicherer bezahlten Brutto-Kosten aus der Grundversicherung für die ärztliche Behandlung in der Praxis und ambulant in den Spitälern pro Kopf der Versicherten und pro Zeiteinheit gegenüber dem festgesetzten Basisjahr nicht verändern dürfen.

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