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Bei der Grundversicherung  gibt es nur halbjährliche Kündigungsmöglichkeiten, d.h. per 30. November und per 31. März, wobei der Brief beim Versicherer spätestens am letzten Tag vom November oder März eingetroffen sein muss.   Bei der Zusatzversicherung richtet sich die Kündigungsfrist nach Vereinbarung, wobei dabei auch die Mindestvertragsdauer eine Rolle spielt.

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