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Leistungserbringer sind Personen oder Organisationen, die gemäss der obligatorischen Krankenversicherung nach KVG für den Patienten Leistungen erbringen; Darunter fallen: Ärzte und ihre Hilfspersonen in der Praxis oder im Spital Apotheker und ihre Hilfspersonen in der Apotheke oder im Spital Abgabestellen, die Mittel oder Gegenstände abgeben, die der Untersuchung oder Behandlung dienen Spitäler, Pflegeheime, Heil- und Kurbäder Institutionen, die teilstationäre Krankenpflege anbieten

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