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Dieser Begriff umfasst Schwangerschaft und Geburt sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter. Auf Leistungen für Mutterschaft muss in der obligatorischen Grundversicherung keine  Franchise und kein Selbstbehalt bezahlt werden. Dies gilt aber nur für die Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz konkret aufgezählt sind, also Geburtsvorbereitungskurse, Kontrolluntersuchungen, Entbindung und Stillberatung. Leistungen ausserhalb diesem Zusammenhang (z.B. Therapien und Untersuchungen bei Komplikationen, Spitalaufenthalte während der Schwangerschaft) fallen unter die Franchise.

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