Volle Freizügigkeit gibt es nur in der Grundversicherung. Jede Krankenkasse muss jedermann, der einen Versicherungsantrag bei ihr einreicht, ohne Vorbehalt, in die Grundversicherung aufnehmen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer krank ist und sich in einer laufenden medizinischen Behandlung befindet.