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Höhe und Art der Entschädigung

Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 172 Franken pro Tag.

Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von 6'450 Franken (6'450 Franken x 0.8 / 30 Tage = 172 Franken/Tag) und bei Selbständigerwerbenden mit einem Jahreseinkommen von 77' 400 Franken (77' 400 Franken x 0.8 / 360 Tage = 172 Franken/Tag) erreicht.

AHV-IV.ch
15.06.2005
 
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