Kündigung durch die Arbeitnehmerin
Schwangere Frauen, Wöchnerinnen und stillende Mütter können das Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen; sie müssen jedoch die massgebenden gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -termine einhalten.
Rosenfluh Publikationen09.09.2004 - dzu