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Kündigung durch die Arbeitnehmerin

Schwangere Frauen, Wöchnerinnen und stillende Mütter können das Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen; sie müssen jedoch die massgebenden gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -termine einhalten.

Rosenfluh Publikationen
09.09.2004 - dzu
 
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