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Zusammenfallen von Leistungen anderer Sozialversicherungen mit der Mutterschaftsentschädigung

Besteht bei der Geburt des Kindes ein Anspruch auf Taggelder der:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Invalidenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Militärversicherung, oder auf
  • Entschädigung für Dienstleistende,

geht die Mutterschaftsentschädigung diesen vor. Sie entspricht mindestens dem bisher bezogenen Taggeld.

Rosenfluh Publikationen
09.09.2004 - dzu

 
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